W.-Uwe Sumpf
                                                Rechtsanwalt und Notar

Aktuelles zu Auswirkungen der Corona -Krise

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

 

auch in Zeiten der Corona-Krise sind wir für Sie da. Als Notar bin ich Träger eines öffentlichen Amtes, das für bestimmte Bereiche des Rechts- und Wirtschaftslebens von systemkritischer Bedeutung ist. Der Geschäftsbetrieb läuft deshalb weiter.

 

Die Gesundheit meiner Mitarbeiterinnen, der Mandantinnen und Mandanten genießt dabei hohe Priorität und ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Für die Dauer der Corona-Krise gelten deshalb folgende Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise:

 

1.   Besprechungen und alle anderen Termine, die kein persönliches Erscheinen der Beteiligten erfordern, sind grundsätzlich über Telefon, Fax oder E-Mail abzuwickeln.

 

2.   Termine werden nur noch nach telefonischer Vereinbarung oder elektronischer Kommunikation (E-Mail) vergeben. Ein unangemeldetes Erscheinen in der Kanzlei soll unterbleiben.

 

3.   Unterlagen geben Sie bitte nicht persönlich in der Kanzlei ab. Sie können uns diese per Post, Fax, oder E-Mail übermitteln. Natürlich können Sie uns Unterlagen auch über den Hausbriefkasten zukommen lassen.

 

4.   Der Zugang zur Geschäftsstelle kann nur solchen Personen gewährt werden, die hieran ein gerechtfertigtes Interesse haben, d. h. ausschließlich den Urkundsbeteiligten selbst und den Personen, die nach dem Beurkundungsgesetz zwingend zu beteiligen sind - beispielsweise Dolmetscher. Begleit- oder Vertrauenspersonen muss ebenso der Zugang verweigert werden, wie Kindern oder Maklern. Dies gilt ausdrücklich für alle Büroräume, insbesondere also auch für das Wartezimmer.

 

5.   Im Anmeldungsbereich, im Wartezimmer und auch während der Beurkundung ist größtmöglicher Abstand zu anderen Beteiligten zu halten.

 

6.   Personen, die mit dem Corona-Virus (Covid-19) infiziert oder daran erkrankt sind, Kontakt zu anderen infizierten Personen hatten, sich in Quarantäne befinden oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, ist der Zugang zur Geschäftsstelle grundsätzlich zu versagen. Im Einzelfall muss vorab fernmündlich besprochen werden, wie dennoch eine Beurkundung unter geeigneten Schutzmaßnahmen mit vermindertem Ansteckungsrisiko erfolgen kann. Beispielsweise mittels eines vollmachtlosen Vertreters und anschließender Genehmigung.

 

7.   Genehmigungserklärungen und andere Unterschriftsbeglaubigung können nach vorheriger Absprache gerne auch vor der Haustür erfolgen, um das an Ansteckungsrisiko zu minimieren.

 

8.   Bedenken Sie bitte auch, dass die Justizbehörden ihre Arbeit drastisch eingeschränkt haben. Sinngemäß gilt dies auch für andere Behörden - aber auch Banken und Versicherungen -, die ggf. in die Abwicklung eines Urkundsgeschäfts einbezogen werden müssen. Wir müssen uns deshalb damit abfinden, dass die Abwicklung von Urkundsgeschäften sehr viel länger dauern wird als dies bisher üblich war. Dies ist beispielsweise bei der Festlegung von Kaufpreisfälligkeiten und Übergabeterminen zu beachten. In dringenden Fällen und bei Bestehen eines besonderen Sicherungsinteresses, kommt deshalb auch eine Abwicklung über ein Notaranderkonto in Betracht, die allerdings zu Mehrkosten führt.

 

 

 

- Sumpf -

 N o t a r